Entfernung von Zähnen


Ziel der zahnärztlichen Behandlung ist es immer, Ihre Zähne so lange wie möglich zu erhalten. Dennoch lässt es sich manchmal nicht vermeiden dass ein Zahn entfernt werden muss.


Wann ist die Entfernung von Zähnen erforderlich ?
  • bei ausgeprägter kariöser Zerstörung bis unter das Zahnfleischniveau
  • wenn der Zahn abgestorben ist und aufgrund der sich ausbreitenden Entzündung nicht mehr gerettet werden kann
  • wenn der Zahn aufgrund einer Zahnbetterkrankung bereits sehr stark gelockert ist
  • nach Unfällen bei denen ein Zahn/mehrere Zähne so zerstört sind, dass sie nicht mehr aufgebaut werden können

Wie wird die Behandlung durchgeführt ?
Die Behandlung wird in unserer Praxisklinik in der Regel ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt.
Es erfolgt unter der an Ihr persönliches Schmerzempfinden und eventuell vorliegenden systemischen Erkrankungen angepassten Betäubung die Entfernung des entsprechenden Zahnes. Je nach Zerstörungsgrad des entsprechenden Zahnes kann dieser mit der Zange, oder wenn dies nicht mehr möglich ist, durch einen kurzen operativen Eingriff entfernt werden. Selbstverständlich versorgen wir sie für die Zeit nach der Zahnentfernung mit den notwendigen Schmerzmitteln.
Auf Wunsch kann dieser Eingriff an bestimmten Tagen in unserer Praxisklinik auch in einer Analgosedierung (örtliche Betäubung mit Dämmerschlaf) oder Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) in Zusammenarbeit mit unserem Narkoseteam problemlos und schonend durchgeführt werden. Dies stellt jedoch in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse dar und muss von unserer Narkoseärztin gesondert in Rechnung gestellt werden.
Nach der Zahnentfernung werden die Wundränder in der Regel durch eine Naht einander angenähert um einerseits für Sie das Risiko einer Nachblutung zu minimieren und zum anderen eine schnellere und bessere Wundheilung zu ermöglichen.
Eine Woche nach dem Eingriff wird im Rahmen eines kurzen Kontrolltermins die Naht entfernt.